Im Übrigen:
Warum nennt man das „Arbeiten außerhalb des Büros“ Home-Office? Anglizismen sind ein wesentlicher Bestandteil unsere Sprache geworden. Und das ist gut so! Das ist nun einmal so in einer multikulturellen Gesellschaft. Aber Home-Office ist einfach der falsche Begriff für diese Arbeitsform. Er suggeriert, dass das geliebte und manchmal doch so gehasste Büro mit nach Hause genommen wird. Und genau das ist falsch. Das „von Zuhause Arbeiten“ ist völlig anders als das gewohnte Arbeiten im Büro. Hier gibt es keine Kolleginnen und Kollegen, die einen von der Arbeit abhalten. Und keine nervenden Chefs, die alles besser wissen. Auch kann man in der digitalen Heimarbeit sich die manchmal so lästigen Kunden auf Distanz halten: „Hallo, ja. Nein, Frau Müller ist nicht da. Die ist im „Home-Office.“.

Ich bin davon überzeugt, dass das derzeitige „Home-Office“ noch weit von einer „digitalen Heimarbeit“ entfernt ist. Digitale Heimarbeit oder mobile Arbeit beschreiben diese Arbeitsform besser. In einer digitalen Arbeitswelt können wir so manche Jobs von überall machen. Wir sind mobil und nicht mehr ans Büro gebunden.
Außer natürlich, wir haben einen Chef, der alle seine Untergebenen um sich scharen möchte. Vorgesetzte nennen es gerne: Fürsorgepflicht. Ich nenne es: Misstrauen, Kontrollzwang, Angst vor Neuem.

Dabei ist die digitale Heimarbeit gar nicht so neu. Ende der 80. Jahre gab es schon Unternehmen die mit dieser Arbeitsform gearbeitet haben. Damals unter dem Namen „Teleheimarbeit“. Bei der Telearbeit oder Teleheimarbeit gab es keine Mischformen. Also teilweise von zuhause arbeiten, teilweise im Büro. Es gab nur die Heimarbeit und damit die Abkopplung vom Unternehmen mit allen daraus folgenden Nachteilen. Mit der Neufassung der Arbeitsstättenverordnung im Jahre 2016 wurde die digitale Heimarbeit, also das zeitweise Arbeiten außerhalb des Büros, erleichtert.

Wie immer wir es auch nennen, der große Knackpunkt ist, dass es keine oder nur sehr wenig Regelungen hierzu gibt.
Und hier beginnt das Betätigungsfeld der Betriebsräte. Der Gesetzgeber wird und kann es nicht regeln. Ein Arbeitsminister ist schon allein bei dem Versuch, die ANZAHL der Tage im Home-Office zu regeln, kläglich gescheitert. Und dabei hat er sich noch nicht einmal an die wirklich heißen Eisen herangetraut. Was ist mit der Arbeitszeit in der digitalen Heimarbeit, wie soll die Erfassung der Arbeitszeit geregelt werden, nach dem der Europäische Gerichtshof am 14.05.2019 das Urteil zur Zeiterfassung gefällt hat. Wann sind es Überstunden, Nachtstunden und was ist überhaupt mit der Einhaltung des Arbeitszeitgesetz und vielen anderen Gesetzen?

Die Betriebsräte sind hier „Die Fachleute vor Ort“. Da eine Tarifbindung in vielen Unternehmen fehlt, ist der Betriebsrat in eine ganz neue Position gekommen. Er ist nicht mehr nur der Kontrolleur oder Bewahrer der Ist-Situation, sondern Gestalter der neuen, digitalisierten Arbeitswelt. Und gerade in der Arbeitsplatz- und Arbeitszeitgestaltung hat der Betriebsrat alle Möglichkeiten auf seiner Seite.
Wer glaubt, dass die mobile Arbeit oder die digitale Heimarbeit nur ein vorübergehendes, der Coronakrise geschuldetes Phänomen ist, der irrt. Die Pandemie hat nur die Entwicklung in unserem Land angeschoben. Und sie hat Begehrlichkeiten bei den Arbeitnehmern geweckt. Aus meiner Sicht ist die digitale Heimarbeit nicht mehr rückgängig zu machen. Und warum auch?
Die Ausgestaltung der digitalen Heimarbeit ist sehr facettenreich. Ich werde versuchen, in meinen Artikeln die Vorzüge und Nachteile dieser Arbeitsform aufzuzeigen. Hieraus können dann Ansätze zur Problemlösung erarbeitet werden. Als Schwerpunkte habe ich die Themen:
 Arbeitsplatzgestaltung
 Arbeitszeit
 Entlohnung
 Produktivität
 Führung durch Vorgesetzte
gesetzt.
Beginnen werde ich mit der Arbeitszeit in der digitalen Heimarbeit. Ich dachte, dass hierfür ein Artikel ausreichend wäre. Aber weit gefehlt! Nur das Thema: „Arbeitszeit, ihre Gestaltung, Erfassung und Kontrolle“ könnte ganze Bücher füllen. Somit werde ich mich auf das, aus meiner Sicht, Wichtige konzentrieren. Der erste Artikel trägt die Überschrift: Arbeitszeitkontrolle in der digitalen Arbeitswelt und wird in Kürze auf meiner Webseite www.agentur-consilium.de erscheinen.
Rüdiger Kösling
Agentur Consilium