Der Betriebsrat steht vor ganz neuen Herausforderungen

Sicherlich fragen sich viele Betriebsräte, ob Sie in der aktuellen Situation ein Seminar oder eine Schulung besuchen sollen? Ein klares Ja. Denn gerade der Betriebsrat ist momentan besonders gefordert. Ihre Kolleginnen und Kollegen zählen auf Sie. Mit dem richtigen Fachwissen können Sie gerade jetzt viel bewirken. Durch das erworbene Fachwissen wird der Betriebsrat in die Lage versetzt, die Kolleg*innen besser durch diese Krisenzeit bringen zu können.
Sehr wichtig sind gerade jetzt die Betriebsratsseminare zum Thema Mitbestimmung und Mitwirkung sowie der Arbeits- und Gesundheitsschutz und Datenschutz.
Die Aufgaben für den Betriebsrat sind noch vielfältiger geworden. Mit verschiedenen Themen werden Sie gleichzeitig konfrontiert: Betrieblicher Pandemieplan, Hygienekonzept, Kurzarbeit, Gesundheitsschutz, Datenschutz und vieles mehr. Viele neue Aufgaben sind Herausforderungen. Um diese zu meistern, bedarf es Fachwissen! In unseren Seminaren vermitteln wir das Fachwissen, um diese schwierigen Situationen besser zu bewältigen.
Unsere Seminare sind Präsenzseminare. Sie finden nur in Hotels statt, die ein gutes, stichhaltiges Hygienekonzept haben.
Derzeit arbeiten wir ein Konzept für Online-Seminare aus. Unser Plan ist es, Online-Trainings zu den Themen: Der Betriebsrat und Datenschutz, der Betriebsrat der neuen Generation und Arbeitnehmerdatenschutz im zweiten Halbjahr 2021 euch anzubieten. Diese Online-Trainings unterscheiden sich deutlich von den Webinaren anderer Anbieter.
Wir freuen uns darauf, Euch bei der Bewältigung dieser schwierigen Zeit zur Seite stehen zu dürfen.

Mit kollegialem Gruß
Rüdiger Kösling
Agentur Consilium

Was kann ich machen, wenn mein Arbeitgeber ein Reiseverbot ausgesprochen hat?
Die Betriebsratsarbeit und damit auch der Seminarbesuch unterliegen prinzipiell nicht dem Weisungsrecht des Arbeitgebers. (§37 BetrVG) Das bedeutet: Die Entscheidung, an einer Betriebsratsschulung teilzunehmen, liegt grundsätzlich bei dem Betriebsrat und seiner Beschlussfassung, nicht aber dem Arbeitgeber. Dem Betriebsrat wird ein Ermessensspielraum eingeräumt, auch wenn im Unternehmen gerade ein Dienstreiseverbot gilt. Der Betriebsrat muss hier eine eigene Ermessensentscheidung treffen. Er muss die Bedenken des Arbeitgebers bei ihrer Entscheidungsfindung einfließen lassen und abwägen, ob diese eventuell schon durch die umfangreichen Hygienemaßnahmen des Seminarhotels ausreichend berücksichtigt sind.