Wer fragt, gestaltet.

Warum KI-Kompetenz keine Frage der IT-Abteilung ist — und wie wir Betriebsräten, Führungskräften und Beschäftigten das Werkzeug geben, das sie wirklich brauchen.

Es war ein ganz normaler Dienstag.

Eine Führungskraft unterschreibt einen Vertrag mit einem Softwareanbieter. Ein KI-Agent soll fortan die Schichtplanung übernehmen, Wartungsaufträge koordinieren, Ausfallzeiten vorhersagen. Der Betriebsrat erfährt davon — drei Wochen nach der Unterzeichnung.

Das ist keine Ausnahme. Das ist die Regel.

Nicht weil Arbeitgeber böswillig handeln. Sondern weil niemand weiß, was er eigentlich hätte fragen müssen. Weil die Compliance-Kette — Datenschutz-Folgenabschätzung, Auftragsverarbeitungsvertrag, Risikoanalyse, Betriebsvereinbarung — in der Projektplanung einfach nicht auftaucht. Weil KI als technische Beschaffungsentscheidung behandelt wird. Und nicht als das, was sie tatsächlich ist: eine strategische, rechtliche und ethische Entscheidung mit Auswirkungen auf jeden Menschen im Betrieb.

Die Einführung eines KI-Agenten ist keine technische Beschaffungsentscheidung. Sie ist eine geopolitische Entscheidung.

Das Problem hat einen Namen: Kompetenzlücke.

Seit dem 2. Februar 2025 gilt Art. 4 der europäischen KI-Verordnung. Unternehmen, die KI-Systeme einsetzen, sind verpflichtet sicherzustellen, dass ihr Personal über ausreichende KI-Kompetenz verfügt. Nicht irgendwann. Jetzt.

Aber was bedeutet KI-Kompetenz für eine Sachbearbeiterin, die plötzlich mit einem KI-gestützten Dokumentenmanagementsystem arbeitet? Für einen Betriebsrat, der eine Betriebsvereinbarung zu einem System verhandeln soll, dessen Funktionsweise er nicht kennt? Für eine Abteilungsleitung, die einen KI-Agenten einführen will und nicht weiß, welche Dokumente vor dem Go-Live vorliegen müssen?

Es bedeutet: den Unterschied verstehen zwischen dem, was KI kann — und was sie zu können scheint. Es bedeutet: die richtigen Fragen stellen, bevor ein System läuft. Und es bedeutet: wissen, wann man nein sagen darf — und darf nein sagen muss.

Was wir entwickelt haben.

Agentur Consilium hat eine vollständige KI-Schulungsreihe entwickelt, die genau diese Kompetenzlücke schließt. Nicht für Techniker. Für alle anderen.

Sieben Module, aufgebaut wie eine Treppe: von den Grundlagen der KI über Agentensysteme und Anwendungsfelder, Risiken und Werteproblem, Datenschutz und BDSG bis zur KI-Verordnung, Mitbestimmung und Ethik. Jedes Modul steht für sich — und alle zusammen erfüllen die Anforderungen der KI-Kompetenzpflicht nach Art. 4 KI-VO.

Die Schulungsreihe wird als drei eigenständige Seminare angeboten:

 

KI-Schulung nach Art. 4 KI-VO (1 Tag) — Grundkompetenz für alle Beschäftigten, die mit KI-Systemen arbeiten. Abschluss mit Teilnahmebescheinigung als Compliance-Nachweis.

 

Betriebsräteseminar: Wer fragt, gestaltet (3 Tage) — Rechtlicher Rahmen, Mitbestimmung, Betriebsvereinbarungen und das Planspiel BELAHAG: ein fiktives Logistikunternehmen, das alle typischen Fehler macht — und lernt, wie es richtig geht.

 

Führungskräfteseminar: KI sicher einführen (1,5 Tage) — Compliance-Kette, Haftung, Datenschutz und die Frage, welche Entscheidungen niemals an einen Algorithmus delegiert werden dürfen.

Was uns antreibt.

Wir glauben, dass KI weder Heilsversprechen noch Bedrohung ist. Sie ist ein Werkzeug — und wie jedes Werkzeug hängt alles davon ab, in wessen Hände es gerät und ob diese Hände wissen, was sie tun.

Wir glauben, dass Betriebsräte, die fragen, keine Bremser sind. Sie sind das demokratische Korrektiv, das das Betriebsverfassungsgesetz seit Jahrzehnten vorsieht — und das im Zeitalter der KI wichtiger ist denn je.

Wir glauben, dass Führungskräfte, die die Compliance-Kette kennen, nicht mehr Bürokratie haben. Sie haben weniger Risiko.

Und wir glauben, dass jede Beschäftigte, die versteht, wie KI funktioniert, diese Systeme besser nutzen kann — und besser einschätzen kann, wann sie ihnen nicht vertrauen sollte.

Fragen ist nicht Schwäche, sondern intellektuelle Sorgfalt.

Das Planspiel BELAHAG.

Im Mittelpunkt der Schulungsreihe steht die Fallstudie BELAHAG — ein fiktives mittelständisches Logistikunternehmen, das einen KI-Agenten für autonomes Fahren und Wartungsplanung einführen möchte. Die BELAHAG macht die typischen Fehler: Sie verweist pauschal auf § 26 BDSG, bindet den Betriebsrat zu spät ein, unterschreibt den AVV des amerikanischen Anbieters ohne genaue Prüfung.

Im Planspiel übernehmen die Teilnehmenden die Rollen — Arbeitgeberseite gegen Betriebsrat, mit dem Ziel, eine rechtssichere Betriebsvereinbarung auszuhandeln. Was dabei entsteht, ist keine Theorie. Es ist Handlungskompetenz.

Jetzt starten.

Die Kompetenzpflicht nach Art. 4 KI-VO gilt seit Februar 2025. Der richtige Zeitpunkt, um anzufangen, war gestern. Der nächstbeste ist heute.

Nehmen Sie Kontakt auf — wir beraten Sie gerne, welches Seminar für Ihr Unternehmen der richtige Einstieg ist.

info@agentur-consilium.de

 

Agentur Consilium  ·  Die Brücke zwischen Wissen und Handeln  ·  Stand: Februar 2026