Was sind die Fragen, auf die Nachhaltigkeit die Antwort ist?

Zu Deutsch „die Unternehmerische Sozialverantwortung“. Allerdings fallen in den Bereich von CSR neben den sozialen Zielen auch die ökologischen und ökonomischen. Die europäische Definition lautet: „Konzept, das den Unternehmen als Grundlage dient, auf freiwilliger Basis soziale Belange und Umweltbelange in ihre Unternehmenstätigkeit und in die Wechselbeziehungen mit den Stakeholdern zu integrieren.“

Das Kompetenzzentrum „Mittelstand 4.0“ schreibt zu diesem Thema:
Mittelständische Unternehmen machen mit über 99 Prozent den Großteil der Unternehmen in Deutschland aus. Mit einem Anteil von über 60 Prozent ist die Mehrheit der Beschäftigten in Deutschland in KMU in tätig und erwirtschaftet mehr als 30 Prozent der Umsätze. Kleine und mittelständische Unternehmen gehören demnach zu den zentralen gesellschaftlichen Akteuren und Designern der gegenwärtigen Umwelt und der Zukunft. Nicht umsonst werden häufig vor allem KMU als „Innovations- und Technologiemotor“ und als eine wesentliche Säule des deutschen Innovationssystems angesehen. Es zeigt sich also, dass kleine und mittlere Unternehmen einen immensen Einfluss auf die Entwicklung Deutschlands hin zu einer nachhaltigeren Wirtschaft haben.

Warum ist CSR auch für KMU interessant?
Bislang betrifft die CSR-Berichtspflicht nur die großen börsennotierten Unternehmen. Dennoch: Der politische und gesellschaftliche Druck steigt. Verbraucher fragen beim Kauf von Lebensmitteln oder Kleidung immer häufiger, unter welchen ökologischen und sozialen Standards diese produziert werden und die Diskussionen über ein nationales „Lieferkettengesetz“ ist aktuelle Debatte. Die Maßnahmen betreffen KMU bislang nur indirekt, da sie nicht der Berichtspflicht unterliegen. Allerdings strahlen die CSR-Anforderungen der Großunternehmen auf den Mittelstand aus: Als Zulieferer müssen KMU in der Lage sein, Daten über wesentliche ökologische und soziale Aspekte bzw. Risiken in der Lieferkette an die entsprechenden Großunternehmen übermitteln zu können. Teilweise werden Lieferanten und Zulieferer sogar nach nachhaltigkeitsbezogenen Transparenzkriterien in der Lieferkette und der Herstellung ausgewählt, um eine möglichst zukunftsfähige Geschäftsbeziehung zu führen.

Das betrifft bisher noch nicht alle Branchen und steht im Zusammenhang mit der Nähe zu den Verbrauchern. So sind die Offenlegung der Herstellungsbedingungen und -länder in der Textil- und Ernährungsindustrie bereits weiter fortgeschritten, als es in der Automobil- oder Elektronikindustrie der Fall ist. Dem Trend zufolge wird eine höhere Transparenz allerdings in Zukunft auch von diesen Industrien erwartet, da sie ebenfalls der CSR-Berichtspflicht unterliegen. Zudem wird die Gesetzeslage Zudem wird die Gesetzeslage der EU und der Bundesregierung immer klarer in Richtung Nachhaltigkeit, Umwelt- und Klimaschutz ausgerichtet. Eine CSR-Berichtspflicht könnte also langfristig auch für KMU wichtig oder sogar verpflichtend werden.

Berichtspflicht als Chance für KMU
Jede gesetzliche Auflage, wie die CSR-Berichtspflicht, wird für die meisten Unternehmen zunächst als zusätzlicher Aufwand (Zeit, Personal und Geld) angesehen. Dieser Aufwand kann aber, je nach Unternehmen, stark variieren. Wenn Sie sich möglichst frühzeitig mit dem Thema auseinandersetzen, halten Sie den Aufwand stark in Grenzen.

Folgende Nutzen und Chancen entstehen, wenn Sie sich näher mit CSR beschäftigen:

  • erfolgreichere Kundenakquise und -bindung, vor allem mit börsennotierten Unternehmen, die bereits der CSR-Berichtspflicht unterliegen
  • bessere Mitarbeitergewinnung
  • umfassenderes Risikomanagement
  • Steigerung Ihrer Reputation, sowohl bei Ihren B2B- als auch B2C-Kontakten
  • Sicherstellung der „License to Operate”, d.h. der gesellschaftlichen Akzeptanz von Unternehmen
  • Effizienzgewinne, vor allem in der Ressourceneffizienz
  • Mehr Investorenbindung
  • Entwicklung innovativer Produkte und Dienstleistungen

Voraussetzung, um diese Chancen zu nutzen, ist eine Nachhaltigkeitsstrategie, die zum Unternehmen passt. Dazu gehören angemessene Mess- und Steuerungsinstrumente zur Umsetzung der eigenen Nachhaltigkeitsziele, um Ertrag, Wettbewerbsfähigkeit und Image langfristig zu sichern.

Wie Sie mit einfachen Mitteln eine solche Strategie für Ihr Unternehmen entwickeln, erfahren Sie in unserem Kompaktwissen zum Thema Nachhaltigkeitsmanagement.

Was müssen Gründer zur CSR-Berichterstattung wissen?
Auch Gründer sollten das Thema Nachhaltigkeit und CSR schon früh berücksichtigen. Es ist möglich, dass ökologische Nachhaltigkeit in Zukunft eine Anforderung für Gründungen von Unternehmen sein wird. Auch der ökologische Problemdruck, der durch den Klimawandel und die Ressourcenverknappung immer weiter erhöht wird, sollte bei der Gründung eines Unternehmens berücksichtigt werden – und damit auch Folgerisiken, wie zum Beispiel Resilienz in der Lieferkette.

Gründer haben nun also die Möglichkeit, gesellschaftliche Verantwortung zu übernehmen und Lösungen für ökologische Probleme zu finden. So können langfristig auch externe, wirtschaftliche Effekte des Klimawandels, zum Beispiel die Beeinträchtigung von Lieferketten, minimiert werden. Gleichzeitig können sie ihre Chancen für eine erfolgreiche Unternehmensgründung erhöhen, indem sie neue Märkte erschließen. In den letzten Jahren gab es zum Beispiel einen starken Wachstumstrend des globalen Marktes für Umwelttechnik und Ressourceneffizienz.

Rechtliche Hintergründe und Standards
Nachhaltigkeit im Unternehmertum ist mittlerweile weniger eine Frage der persönlichen Ausrichtung, sondern wird zunehmend per Richtlinien und Gesetzesvorgaben zur Pflicht. Hier finden Sie die wichtigsten Richtlinien und Standards kompakt und verständlich zusammengefasst:

CSR-Richtlinien-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG 2017)
Die Berichtserstattungspflicht über nicht-finanzielle Informationen, bzw. CSR-Berichtspflicht zu Nachhaltigkeitsaktivitäten, richtet sich bisher ausschließlich an große, kapitalmarktorientierte Unternehmen, Finanzinstitute und Versicherungen mit mehr als 500 Mitarbeitern. Dennoch ist es auch für KMU interessant, sich frühzeitig mit den Aspekten der Richtlinie vertraut zu machen, um schnell auf politische oder wirtschaftliche Neuanforderungen reagieren zu können.

Das Gesetz umfasst die folgenden Punkte:

  • Umweltbelange, zum Beispiel THG-Emissionen (Scope 1, Scope 2 und Scope 3)
  • Arbeitnehmerbelange, zum Beispiel die Geschlechtergleichstellung
  • Sozialbelange, zum Beispiel ein Dialog auf kommunaler und regionaler Ebene
  • Achtung der Menschenrechte und Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen
  • Bekämpfung von Korruption und Bestechung

Sorgfaltspflichtengesetz der deutschen Bundesregierung (in Planung)
Der Gesetzesentwurf für ein Sorgfaltspflichtengesetz wurde aufgrund mangelnder Umsetzung des „Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte” (NAP) verabschiedet. Laut NAP sollten mindestens 50 Prozent der deutschen Unternehmen mit über 500 Mitarbeitern dafür sorgen, dass bei Zulieferern und Abnehmern Standards zur Einhaltung der Menschenrechte umgesetzt werden – zunächst auf freiwilliger Basis. Der Abschlussbericht des NAP zeigte jedoch, dass nur 13 bis 17 Prozent der geprüften Unternehmen die Vorgaben erfüllten.

Aus diesem Grund soll das Sorgfaltspflichtengesetz in Deutschland ansässige Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern verpflichten, ihrer Verantwortung in der Wertschöpfungskette nachzukommen. Auch hier gilt: KMU sind indirekt von dieser Regelung betroffen, zum Beispiel als Zulieferer oder Abnehmer. Gemäß NAP umfasst die unternehmerische Sorgfaltspflicht fünf Kernelemente:

  • Eine Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte
  • Ein Verfahren zur Ermittlung tatsächlicher und potenziell nachteiliger Auswirkungen auf Menschenrechte (Risikoanalyse)
  • Maßnahmen, um potenziell negative Auswirkungen abzuwenden und bei tatsächlichen negativen Auswirkungen Abhilfe zu schaffen, sowie eine Überprüfung der Wirksamkeit dieser Maßnahmen
  • Die Berichterstattung der Maßnahmen
  • Ein Beschwerdemechanismus, der allen (potenziell) Betroffenen offensteht

 

Ökodesign-Richtlinie
Die Ökodesign-Richtlinie zielt darauf ab, die Umweltwirkung von energieverbrauchsrelevanten Produkten unter der Berücksichtigung des gesamten Lebenswegs zu verringern. Um dieses Ziel zu erreichen, werden Anforderungen an das Design dieser Produkte festgelegt und mit dem Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetz (EVPG) in deutsches Recht umgesetzt. Damit werden Hersteller verschiedener Produkte (Fernseher, Waschmaschinen, Kühlschränke etc.) ab März 2021 verpflichtet, nur noch Geräte auf den Markt zu bringen, die es erlauben, Ersatzteile mit „allgemein verfügbaren Werkzeugen und ohne dauerhafte Beschädigung am Gerät“ auswechseln zu können.