Seminare

Wir richten Seminare nicht nur für Betriebs- und Personalräte aus. Hier ist eine Auswahl unserer angebotenen Seminare. Sie können uns aber auch Ihre Seminarthemen und Ihren Wunschtermin nennen. Nach Absprache mit Ihnen erstellen wir daraus ein Seminar nach Ihren Wünschen. Inhouseseminare gehören natürlich auch zu unserem Angebot.

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Zwischen dem Unternehmen und dem einzelnen Mitarbeiter*in besteht eine feste Beziehung, das Arbeitsverhältnis. Der Arbeitnehmerdatenschutz regelt die Details, die aus datenschutzrechtlicher Sicht für dieses Verhältnis von Relevanz sind.
Insgesamt ist der Datenschutz für Arbeitnehmer*innen ein komplexes Thema. Grund ist die große Bandbreite an Bereichen, in denen Daten über Mitarbeiter*innen erhoben werden.

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Das Seminar „Betriebsratswissen komprimiert“ richtet sich an alle Betriebsratsmitglieder und Ersatzmitglieder. Die Seminare BRI – BRIII sind auch bei Euch schon länger her?

„Betriebsratswissen komprimiert“ bietet einen Schnelldurchlauf im Betriebsverfassungsgesetz, um das einmal erlangte Wissen wieder aufzufrischen.

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Um die Interessen der Arbeitnehmer/-innen konsequent und wirksam zu vertreten, muss sich jedes Betriebsratsmitglied über seine Aufgaben und Pflichten im Klaren sein. Das passende Werkzeug hierzu ist das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG): Es ist eine wichtige rechtliche Arbeitsgrundlage und bildet die Basis zur Bewältigung der vielen Aufgaben und Möglichkeiten.Die Digitalisierung der Arbeitswelt hat die Betriebsratsarbeit verändert und wird sie noch weiter verändern.

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Als Wahlvorstand rechtssicher eine Betriebsratswahl durchführen – das war schon vor der digitalen Zeitenwende nicht so einfach. Welche Neuerungen ergeben sich aus dem Betriebsrätemodernisierungsgesetz? Wie wirkt sich der verschärfte Datenschutz aus? Eine analoge Betriebsratswahl in einer digitalen Umgebung und unter Kontaktbeschränkung – wie soll das denn gehen?

Wir zeigen es Euch!

Mit diesem Seminar wenden wir uns an wieder bestellte Wahlvorstände, die schon einmal eine Betriebsratswahl durchgeführt haben, aber auch an neu gewählte Wahlvorstände, die ihre erste BR Wahl durchführen.

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der Betriebsrat soll die Einhaltung des Datenschutzes im Unternehmen überwachen. Doch wer überwacht den Betriebsrat? Sind die Daten beim Betriebsrat wirklich sicher? Wie muss der Betriebsrat die Datensicherheit gewährleisten? Kann er für Verstöße gegen die Datenschutzgrundverordnung belangt werden?

Was hat sich mit der Einführung der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) in der Betriebsratsarbeit geändert und welche Änderungen hat das Betriebsrätemodernisierungsgesetz gebracht? Welchen Stellenwert hat der Datenschutz jetzt? Wie greift der Datenschutz in die Rechte des Betriebsrates ein?

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Die Digitalisierung ist längst in den Unternehmen angekommen. Der Betriebsrat hat eine zentrale Rolle beim Schutz der Arbeitnehmerdaten. Diese ergibt sich nicht aus dem Datenschutzrecht selbst. Es ist das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), das umfassende Mitbestimmungs- Mitwirkungsrechte vorsieht. Gelingt es dem Betriebsrat, diese kreativ mittels Betriebsvereinbarungen zu nutzen, kann er dem Datenschutz im Betrieb einen sehr guten Dienst erweisen.

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Die Digitalisierung ist längst in den Unternehmen angekommen. Der Betriebsrat hat eine zentrale Rolle beim Schutz der Arbeitnehmerdaten. Diese ergibt sich nicht aus dem Datenschutzrecht selbst. Es ist das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), das umfassende Mitbestimmungs- Mitwirkungsrechte vorsieht. Gelingt es dem Betriebsrat, diese kreativ mittels Betriebsvereinbarungen zu nutzen, kann er dem Datenschutz im Betrieb einen sehr guten Dienst erweisen.

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Auch wenn kein Datenschutzbeauftragter in Ihrem Unternehmen bestellt werden muss, sind Datenschutzgesetze und -regelungen einzuhalten und umzusetzen. Gerade in kleinen und mittleren Unternehmen werden oft personenbezogene Kundendaten, Mitarbeiterdaten oder Vertragsdaten mit Personenbezug verarbeitet.
Hier ist der Datenschutzkoordinator eine fachliche Unterstützung der Unternehmensleitung, Mitarbeiter*innen und der Kunden*innen.
Haben Sie einen Datenschutzbeauftragten im Unternehmen ist der Datenschutzkoordinator ein sinnvolles Bindeglied zwischen Datenschutzbeauftragter/m (intern/extern) und Mitarbeiter*innen, Kunden*innen und Geschäftsleitung.

Mit der Ausbildung zum Datenschutzkoordinator erwerben Sie die notwendige Qualifikation, um den/die Datenschutzbeauftragte/n bei der Arbeit fachgerecht zu unterstützen und kompetenter Ansprechpartner zu sein.

Daher ist es für Unternehmen sinnvoll, Datenschutzkoordinatoren einzusetzen, die mit den Prozessen und Abläufen in der Organisation vertraut sind. Mit den notwendigen Datenschutzkenntnissen können Sie die Unternehmensleitung und betriebliche wie auch externe Datenschutzbeauftragten unterstützen.

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Datenschutz ist heute so wichtig wie noch nie. Deshalb gewinnt die Rolle des Datenschutzbeauftragten in Unternehmen zunehmend an Bedeutung. Dieses Intensivseminar vermittelt und vertieft Ihre Fachkenntnisse in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Im Seminar zum Datenschutzbeauftragten vermitteln wir Ihnen für Ihre weitere Tätigkeit als Datenschutzbeauftragter wichtiges Wissen:

  • relevante rechtliche und technische Kenntnisse zum Datenschutz
  • Wissen über die Probleme der Schnittstellen bei Arbeitsabläufen
  • kommunikative Fähigkeiten zur Vermittlung datenschutzrechtlicher Regelungen im Unternehmen
  • organisatorische Fähigkeiten zur Steuerung des Datenschutzes im Unternehmen.

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Corporate Social Responsibility (der Einfachheit halber auch gerne CSR abgekürzt) soll beschreiben, wie ein Unternehmer verantwortungsbewusst handelt kann. Dabei gibt es vier Ansatzpunkte um CSR im Unternehmen vernünftig umzusetzen:

  • die Mitarbeiter
  • die Umwelt
  • den Markt
  • die Gesellschaft

Doch was muss sich ändern, um ein Unternehmen CSR-konform zu führen?

In kleinen und mittelständischen Unternehmen spielt häufig die persönliche Motivation und somit das Bedürfnis des Unternehmensgründers / Managers, sich für andere oder die Umwelt einzusetzen, eine wichtige Rolle. Ist dies der zentrale Grund für das Engagement, wird in einem solchen Fall, CSR häufig nicht zur Kommunikation genutzt, noch wird CSR gezielt eingesetzt. Kunden und Geschäftspartner erwarten von Unternehmen heute, dass sie sich Nachvollziehbar mit dem Thema Nachhaltigkeit befassen.

Die soziale- und digitale Verantwortung der Unternehmen ist somit keine Marketing- Strategie, sondern wird zu einem Bestandteil der Unternehmens Philosophie und Unternehmenskultur.

Im Rahmen dieser CSR Weiterbildung erhalten Sie ein tiefgehendes Verständnis für das Thema Nachhaltigkeit und Nachhaltigkeitsmanagement sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen. Sie verstehen, wie die Position des CSR-Managers optimal in bestehende Unternehmensstrukturen eingepasst und definiert wird. Darüber hinaus erfahren Sie anhand von Beispielen aus der Praxis, wie ein konkretes Nachhaltigkeitsmanagement in Ihrem Unternehmen aussehen kann und wie Sie Ihre CSR-Aktivitäten nach außen kommunizieren (CSR-Kommunikation). Einen wichtigen Teil nehmen hier die Nachhaltigkeitsberichte ein. Sie lernen die aktuelle gesetzliche Regelung sowie mehrere Berichtsstandards kennen. Der Schwerpunkt liegt hierbei auf der DNK Erklärung (Deutscher Nachhaltigkeitskodex) des Rates für Nachhaltige Entwicklung (RNE). Zudem zeigen wir Ihnen hier auch, wie Sie eine DNK Erklärung erstellen.

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    Wir richten Seminare nicht nur für Betriebs- und Personalräte aus. Hier ist eine Auswahl unserer angebotenen Seminare. Sie können uns aber auch Ihre Seminarthemen und Ihren Wunschtermin nennen. Nach Absprache mit Ihnen erstellen wir daraus ein Seminar nach Ihren Wünschen. Inhouseseminare gehören natürlich auch zu unserem Angebot.

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    Zwischen dem Unternehmen und dem einzelnen Mitarbeiter*in besteht eine feste Beziehung, das Arbeitsverhältnis. Der Arbeitnehmerdatenschutz regelt die Details, die aus datenschutzrechtlicher Sicht für dieses Verhältnis von Relevanz sind.
    Insgesamt ist der Datenschutz für Arbeitnehmer*innen ein komplexes Thema. Grund ist die große Bandbreite an Bereichen, in denen Daten über Mitarbeiter*innen erhoben werden

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    Das Seminar „Betriebsratswissen komprimiert“ richtet sich an alle Betriebsratsmitglieder und Ersatzmitglieder. Die Seminare BRI – BRIII sind auch bei Euch schon länger her?

    „Betriebsratswissen komprimiert“ bietet einen Schnelldurchlauf im Betriebsverfassungsgesetz, um das einmal erlangte Wissen wieder aufzufrischen.

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    Um die Interessen der Arbeitnehmer/-innen konsequent und wirksam zu vertreten, muss sich jedes Betriebsratsmitglied über seine Aufgaben und Pflichten im Klaren sein. Das passende Werkzeug hierzu ist das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG): Es ist eine wichtige rechtliche Arbeitsgrundlage und bildet die Basis zur Bewältigung der vielen Aufgaben und Möglichkeiten.Die Digitalisierung der Arbeitswelt hat die Betriebsratsarbeit verändert und wird sie noch weiter verändern.

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    Mit diesem Seminar wenden wir uns an wieder bestellte Wahlvorstände, die schon einmal eine Betriebsratswahl durchgeführt haben, aber auch an neu gewählte Wahlvorstände, die ihre erste BR Wahl durchführen.

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    der Betriebsrat soll die Einhaltung des Datenschutzes im Unternehmen überwachen. Doch wer überwacht den Betriebsrat? Sind die Daten beim Betriebsrat wirklich sicher? Wie muss der Betriebsrat die Datensicherheit gewährleisten? Kann er für Verstöße gegen die Datenschutzgrundverordnung belangt werden?

    Was hat sich mit der Einführung der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) in der Betriebsratsarbeit geändert und welche Änderungen hat das Betriebsrätemodernisierungsgesetz gebracht? Welchen Stellenwert hat der Datenschutz jetzt? Wie greift der Datenschutz in die Rechte des Betriebsrates ein?

    Wir werden die wichtigsten Begriffe des Datenschutzes durcharbeiten und erklären.

    Zusammen werden wir den rechtssicheren Umgang mit personenbezogenen Daten erarbeiten.

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    Die Digitalisierung ist längst in den Unternehmen angekommen. Der Betriebsrat hat eine zentrale Rolle beim Schutz der Arbeitnehmerdaten. Diese ergibt sich nicht aus dem Datenschutzrecht selbst. Es ist das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), das umfassende Mitbestimmungs- Mitwirkungsrechte vorsieht. Gelingt es dem Betriebsrat, diese kreativ mittels Betriebsvereinbarungen zu nutzen, kann er dem Datenschutz im Betrieb einen sehr guten Dienst erweisen.

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    Die Digitalisierung ist längst in den Unternehmen angekommen. Der Betriebsrat hat eine zentrale Rolle beim Schutz der Arbeitnehmerdaten. Diese ergibt sich nicht aus dem Datenschutzrecht selbst. Es ist das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), das umfassende Mitbestimmungs- Mitwirkungsrechte vorsieht. Gelingt es dem Betriebsrat, diese kreativ mittels Betriebsvereinbarungen zu nutzen, kann er dem Datenschutz im Betrieb einen sehr guten Dienst erweisen.

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    Auch wenn kein Datenschutzbeauftragter in Ihrem Unternehmen bestellt werden muss, sind Datenschutzgesetze und -regelungen einzuhalten und umzusetzen. Gerade in kleinen und mittleren Unternehmen werden oft personenbezogene Kundendaten, Mitarbeiterdaten oder Vertragsdaten mit Personenbezug verarbeitet.

    Hier ist der Datenschutzkoordinator eine fachliche Unterstützung der Unternehmensleitung, Mitarbeiter*innen und der Kunden*innen.

    Haben Sie einen Datenschutzbeauftragten im Unternehmen ist der Datenschutzkoordinator ein sinnvolles Bindeglied zwischen Datenschutzbeauftragter/m (intern/extern) und Mitarbeiter*innen, Kunden*innen und Geschäftsleitung.

    Mit der Ausbildung zum Datenschutzkoordinator erwerben Sie die notwendige Qualifikation, um den/die Datenschutzbeauftragte/n bei der Arbeit fachgerecht zu unterstützen und kompetenter Ansprechpartner zu sein.

    Daher ist es für Unternehmen sinnvoll, Datenschutzkoordinatoren einzusetzen, die mit den Prozessen und Abläufen in der Organisation vertraut sind. Mit den notwendigen Datenschutzkenntnissen können Sie die Unternehmensleitung und betriebliche wie auch externe Datenschutzbeauftragten unterstützen.

    In unserem Seminar erwerben Sie umfangreiche Kenntnisse im Datenschutz, um die Position des/der Datenschutzkoordinator*in optimal ausüben zu können. Wir geben Ihnen das Wissen, um anschließend als Schnittstelle im Unternehmen zu fungieren.

    Vorkenntnisse im Datenschutz sind nicht notwendig.

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    Datenschutz ist heute so wichtig wie noch nie. Deshalb gewinnt die Rolle des Datenschutzbeauftragten in Unternehmen zunehmend an Bedeutung. Dieses Intensivseminar vermittelt und vertieft Ihre Fachkenntnisse in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Im Seminar zum Datenschutzbeauftragten vermitteln wir Ihnen für Ihre weitere Tätigkeit als Datenschutzbeauftragter wichtiges Wissen:

    • relevante rechtliche und technische Kenntnisse zum Datenschutz
    • Wissen über die Probleme der Schnittstellen bei Arbeitsabläufen
    • kommunikative Fähigkeiten zur Vermittlung datenschutzrechtlicher Regelungen im Unternehmen
    • organisatorische Fähigkeiten zur Steuerung des Datenschutzes im Unternehmen.

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    Corporate Social Responsibility (der Einfachheit halber auch gerne CSR abgekürzt) soll beschreiben, wie ein Unternehmer verantwortungsbewusst handelt kann. Dabei gibt es vier Ansatzpunkte um CSR im Unternehmen vernünftig umzusetzen:

    • die Mitarbeiter
    • die Umwelt
    • den Markt
    • die Gesellschaft

    Doch was muss sich ändern, um ein Unternehmen CSR-konform zu führen?

    In kleinen und mittelständischen Unternehmen spielt häufig die persönliche Motivation und somit das Bedürfnis des Unternehmensgründers / Managers, sich für andere oder die Umwelt einzusetzen, eine wichtige Rolle. Ist dies der zentrale Grund für das Engagement, wird in einem solchen Fall, CSR häufig nicht zur Kommunikation genutzt, noch wird CSR gezielt eingesetzt. Kunden und Geschäftspartner erwarten von Unternehmen heute, dass sie sich Nachvollziehbar mit dem Thema Nachhaltigkeit befassen.

    Die soziale- und digitale Verantwortung der Unternehmen ist somit keine Marketing- Strategie, sondern wird zu einem Bestandteil der Unternehmens Philosophie und Unternehmenskultur.

    Im Rahmen dieser CSR Weiterbildung erhalten Sie ein tiefgehendes Verständnis für das Thema Nachhaltigkeit und Nachhaltigkeitsmanagement sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen. Sie verstehen, wie die Position des CSR-Managers optimal in bestehende Unternehmensstrukturen eingepasst und definiert wird. Darüber hinaus erfahren Sie anhand von Beispielen aus der Praxis, wie ein konkretes Nachhaltigkeitsmanagement in Ihrem Unternehmen aussehen kann und wie Sie Ihre CSR-Aktivitäten nach außen kommunizieren (CSR-Kommunikation). Einen wichtigen Teil nehmen hier die Nachhaltigkeitsberichte ein. Sie lernen die aktuelle gesetzliche Regelung sowie mehrere Berichtsstandards kennen. Der Schwerpunkt liegt hierbei auf der DNK Erklärung (Deutscher Nachhaltigkeitskodex) des Rates für Nachhaltige Entwicklung (RNE). Zudem zeigen wir Ihnen hier auch, wie Sie eine DNK Erklärung erstellen.

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