Schulungen

Viele Schulungen sind vom Gesetzgeber ober der Berufsgenossenschaft vorgeschrieben. So zum Beispiel die jährliche Unterweisung zur Unfallverhütung. Wir schulen Ihre Mitarbeiter in dem Bereich Unfallprophylaxe, über den Datenschutz bis zu systembezogenen Schulungen. Hier eine Auswahl aus unserem Programm.

Jetzt anfragen

Der Gesetzgeber und die Berufsgenossenschaften fordern die Unterweisung in die Arbeitssicherheit vor Beginn der Tätigkeit, aber auch eine jährlich wiederkehrende Unterweisung. Zudem ist es sinnvoll, eine Unterweisung in besonderen Fällen vorzunehmen. Beispielsweise wenn eine neue Maschine angeschafft wurde oder die Produktionskette geändert wurde. Wir bieten Ihnen diese Unterweisungen in Ihrem Unternehmen oder einem Schulungsort in Ihrer Nähe, damit er von Ihren Mitarbeitern/innen leicht erreicht werden kann.

§ 4 DGUV V1 Unterweisung der Versicherten

(1) Der Unternehmer hat die Versicherten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, insbesondere über die mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen und die Maßnahmen zu ihrer Verhütung, entsprechend § 12 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz, sowie bei einer Arbeitnehmerüberlassung, entsprechend § 12 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz, zu unterweisen; die Unterweisung muss erforderlichenfalls wiederholt werden, mindestens aber einmal jährlich erfolgen; sie muss überdies dokumentiert werden.

(2) Der Unternehmer hat den Versicherten die für ihren Arbeitsbereich oder für ihre Tätigkeit relevanten Inhalte der geltenden Unfallverhütungsvorschriften und BG-Regeln sowie die des einschlägigen staatlichen Vorschriften- und Regelwerks in verständlicher Weise zu vermitteln.

Um das Risiko eines Datenverlustes oder den unsachgemäßen Umgang mit personenbezogenen Daten zu vermeiden, ist es zwingend notwendig, die Mitarbeiter/innen zu schulen. In größeren Unternehmen (mehr als 20 Beschäftigte) sollen die Schulungen, Weiterbildungen und Sensibilisierungen im Datenschutz durch den betrieblichen Datenschutzbeauftragten durchgeführt werden.

Nicht jeder betriebliche Datenschutzbeauftragte hat die Zeit oder die Befähigung, eine solche Schulung auszuarbeiten oder durchzuführen.

Wir bieten die Datenschutzgrundschulung zu Beginn einer Beschäftigung an sowie die jährlichen Unterweisungen und die Unterweisungen bei besonderem Bedarf.

Schulungs -und Unterweisungsangebot

  1. Kurzunterweisung bis max. 2 Stunden
    Preis pro Teilnehmer 40,00 EUR bis 10 Teilnehmer (Inhouse)
  2. Intensivunterweisung bis max. 4 Stunden
    Preis pro Teilnehmer 55,00 EUR bis 10 Teilnehmer (Inhouse)
  3. Tagesunterweisung bis max. 8 Stunden
    Preis pro Teilnehmer 95,00 EUR bis 10 Teilnehmer (Inhouse)

Wir beraten Sie gerne, welche dieser Schulungsangebote für Sie das Richtige ist. Wir passen die Schulungsthemen und den Umfang der Schulung Ihren Wünschen und Gegebenheiten an.

Alle hier aufgeführten Preise sind zzgl. MwSt. und Anfahrt 0,59 EUR pro km bei Inhouse-Schulungen.

Sollten die Schulungsräume von uns gebucht werden, fallen weitere Kosten für den Seminarraum und das Catering an.
Wir erstellen Ihnen gerne ein Angebot.

Wir freuen uns auf Ihren Kontakt:

Über dieses Kontaktformular setzen Sie sich ganz einfach und unkompliziert mit uns in Verbindung.

Ob Sie Fragen zu unseren Veranstaltungen oder zu unserem externen Datenschutz haben, wir freuen uns über Ihr Interesse und sind bemüht, auf Ihre Anfrage so schnell wie möglich zu Antworten.

    Schulungen

    Viele Schulungen sind vom Gesetzgeber ober der Berufsgenossenschaft vorgeschrieben. So zum Beispiel die jährliche Unterweisung zur Unfallverhütung. Wir schulen Ihre Mitarbeiter in dem Bereich Unfallprophylaxe, über den Datenschutz bis zu systembezogenen Schulungen. Hier eine Auswahl aus unserem Programm.

    Jetzt anfragen

    Der Gesetzgeber und die Berufsgenossenschaften fordern die Unterweisung in die Arbeitssicherheit vor Beginn der Tätigkeit, aber auch eine jährlich wiederkehrende Unterweisung. Zudem ist es sinnvoll, eine Unterweisung in besonderen Fällen vorzunehmen. Beispielsweise wenn eine neue Maschine angeschafft wurde oder die Produktionskette geändert wurde. Wir bieten Ihnen diese Unterweisungen in Ihrem Unternehmen oder einem Schulungsort in Ihrer Nähe, damit er von Ihren Mitarbeitern/innen leicht erreicht werden kann.

    § 4 DGUV V1 Unterweisung der Versicherten

    (1) Der Unternehmer hat die Versicherten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, insbesondere über die mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen und die Maßnahmen zu ihrer Verhütung, entsprechend § 12 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz, sowie bei einer Arbeitnehmerüberlassung, entsprechend § 12 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz, zu unterweisen; die Unterweisung muss erforderlichenfalls wiederholt werden, mindestens aber einmal jährlich erfolgen; sie muss überdies dokumentiert werden.

    (2) Der Unternehmer hat den Versicherten die für ihren Arbeitsbereich oder für ihre Tätigkeit relevanten Inhalte der geltenden Unfallverhütungsvorschriften und BG-Regeln sowie die des einschlägigen staatlichen Vorschriften- und Regelwerks in verständlicher Weise zu vermitteln.

    Um das Risiko eines Datenverlustes oder den unsachgemäßen Umgang mit personenbezogenen Daten zu vermeiden, ist es zwingend notwendig, die Mitarbeiter/innen zu schulen. In größeren Unternehmen (mehr als 20 Beschäftigte) sollen die Schulungen, Weiterbildungen und Sensibilisierungen im Datenschutz durch den betrieblichen Datenschutzbeauftragten durchgeführt werden.

    Nicht jeder betriebliche Datenschutzbeauftragte hat die Zeit oder die Befähigung, eine solche Schulung auszuarbeiten oder durchzuführen.

    Wir bieten die Datenschutzgrundschulung zu Beginn einer Beschäftigung an sowie die jährlichen Unterweisungen und die Unterweisungen bei besonderem Bedarf.

    Schulungs -und Unterweisungsangebot

    1. Kurzunterweisung bis max. 2 Stunden
      Preis pro Teilnehmer 40,00 EUR bis 10 Teilnehmer (Inhouse)
    2. Intensivunterweisung bis max. 4 Stunden
      Preis pro Teilnehmer 55,00 EUR bis 10 Teilnehmer (Inhouse)
    3. Tagesunterweisung bis max. 8 Stunden
      Preis pro Teilnehmer 95,00 EUR bis 10 Teilnehmer (Inhouse)

    Wir beraten Sie gerne, welche dieser Schulungsangebote für Sie das Richtige ist. Wir passen die Schulungsthemen und den Umfang der Schulung Ihren Wünschen und Gegebenheiten an.

    Alle hier aufgeführten Preise sind zzgl. MwSt. und Anfahrt 0,59 EUR pro km bei Inhouse-Schulungen.

    Sollten die Schulungsräume von uns gebucht werden, fallen weitere Kosten für den Seminarraum und das Catering an.
    Wir erstellen Ihnen gerne ein Angebot.

    Wir freuen uns
    auf Ihren Kontakt:

    Über dieses Kontaktformular setzen Sie sich ganz einfach und unkompliziert mit uns in Verbindung.

    Ob Sie Fragen zu unseren Veranstaltungen oder zu unserem externen Datenschutz haben, wir freuen uns über Ihr Interesse und sind bemüht, auf Ihre Anfrage so schnell wie möglich zu Antworten.