Datenschutz für kleine-und mittlere Unternehmen (KMU)
Datenschutz muss ein zentraler Punkt in jedem Unternehmen sein. Doch nur wenige Beschäftigte wollen oder können die Aufgabe des betrieblichen Datenschutzbeauftragten übernehmen. Wir bieten eine externe Datenschutzlösung für Ihr Unternehmen an. Von der Erstellung einer Einverständniserklärung über die Erstellung des Verarbeitungsverzeichnis, bis hin zur Benennung eines externen Datenschutzbeauftragten bieten wir Ihnen einen Rundum-Datenschutz.
Datenschutz in kleinen -und mittleren Unternehmen und Betrieben
Nach dem Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) am 25.05.2018 wurde die Situationin den Unternehmen und Betrieben unüberschaubar. Wieviel Datenschutz muss ich betreiben, muss ich einen eigenen Datenschutzbeauftragten stellen und wie muss ich unsere Webseite umbauen, damit sie Datenschutzkonform ist. Wann brauchen sie einen Datenschutzbeauftragten?
Der §38 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sagt:…. soweit sie in der Regel mindestens zehn Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen.
Sollten bei Ihnen nur neun Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen sein, müssen Sie keinen Datenschutzbeauftragten bestellen. Was nicht bedeutet, dass Sie den Datenschutz nicht einhalten müssen. Das Problem ist nur, Sie wissen nicht was Sie tun ist!
Was genau macht ein Datenschutzbeauftragter?
- Ein Datenschutzbeauftragter überprüft und begleitet alle notwendigen Aufgaben und Verfahren im Bereich des Datenschutzes und der Datensicherheit im Unternehmen.
- Er kontrolliert bzw. baut mit Ihnen zusammen ein Datenschutzkonzept auf.
- Daneben steht ein Datenschutzbeauftragter der Geschäftsleitung in allen datenschutzrechtlich relevanten Angelegenheiten beratend zur Seite.
- Er ist der Ansprechpartner für die Datenaufsichtsbehörden.
Als Datenschutzbeauftragter kann sowohl ein interner Mitarbeiter benannt als auch ein externer Dienstleister herangezogen werden. Der externe Dienstleister übernimmt dabei dieselben Aufgaben wie ein intern ernannter Datenschutzbeauftragter –mit dem Vorteil, dass er über die notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen zu dem zeitaufwändigen Thema Datenschutz verfügt.
Die Aufgaben im Überblick:
- Laufende Überprüfung des Datenschutzes
- Erstellung notwendiger Unterlagen
- Beratung der Geschäftsleitung
- Hinwirken auf optimierten Datenschutz
- Schulung und Sensibilisierung der Mitarbeiter
- Begleitung der Verfahren für Datensicherheit
- Informieren über aktuellen Entwicklungen
- Analyse neuer juristischer Urteile
- Hilfe bei Umsetzung bürokratischer Vorgaben
- Ansprechpartner der Behörde ein dynamisches Feld.
Die effiziente Lösung für Ihren Datenschutz
Intern einen Datenschutzbeauftragten zu ernennen, erscheint auf den ersten Blick die sinnvollste und kostengünstigste Lösung zu sein. Doch im Vergleich zur Dienstleistung eines professionellen externen Datenschutzbeauftragten ist das nur in den wenigsten Unternehmen wirklich die beste Alternative.
Zum einen verfügen intern ernannte Datenschutzbeauftragte häufig nicht über ein hinreichendes Fachwissen sowie die nötige juristische Expertise, um die Tätigkeit effizient und rechtssicher durchzuführen. Darunter können die Datensicherheit und die Effektivität des Datenschutzmanagements leiden.
Schulung-und Fortbildungszeiten sowie die Kosten hierfür würden das Unternehmen belasten.
Zum anderen müssen interne Datenschutzbeauftragte besonders in kleinen Unternehmen diese Tätigkeit in Teilzeit erledigen. Dies geht zu Lasten der Arbeitskraft des Mitarbeiters in seinem Fachgebiet und schadet in Konsequenz auch der Effektivität des Unternehmens.
Als externer Datenschutzbeauftragter übernehmen wir sämtliche gesetzlich vorgesehenen Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung und Umsetzung eines optimalen Datenschutzmanagements. Wir verfügen über die notwendige fachliche und juristischeErfahrung und Qualifikation im Datenschutz.
Wichtige Aufgabe im Unternehmen
Datenschutz und Datensicherheit gehören immer mehr zu den wichtigsten Aufgaben in Unternehmen. Ein gut strukturiertes und effizientes Datenschutzmanagement ist inzwischen selbst für kleine Unternehmen sehr wichtig.
Der Vorteil ist:
- Ein Datenschutzmanagement, dass auch der Überprüfung durch die Datenschutzaufsichtsbehörde standhält
- Keine hohen Strafen durch Verstöße gegen die DSGVO
- Keine Schadenersatzforderungen von Kunden
- Ein gutes Datenschutzmanagement kann zu Marketing zwecken benutz werden
Datenschutz erfordert Experten-Wissen
Das komplexe Thema Datenschutz erfordert juristische Expertise und viel Erfahrung auf dem Gebiet. Bislang fehlt es sogar an einer eindeutigen Rechtsprechung bezüglich der Umsetzung der DSGVO. Es bleibt ein dynamisches Feld.
Wir freuen uns auf Ihren Kontakt:
Über dieses Kontaktformular setzen Sie sich ganz einfach und unkompliziert mit uns in Verbindung.
Ob Sie Fragen zu unseren Veranstaltungen oder zu unserem externen Datenschutz haben, wir freuen uns über Ihr Interesse und sind bemüht, auf Ihre Anfrage so schnell wie möglich zu Antworten.
Externer Datenschutz:
Datenschutz muss ein zentraler Punkt in jedem Unternehmen sein. Doch nur wenige Beschäftigte wollen oder können die Aufgabe des betrieblichen Datenschutzbeauftragten übernehmen. Wir bieten eine externe Datenschutzlösung für Ihr Unternehmen an. Von der Erstellung einer Einverständniserklärung über die Erstellung des Verarbeitungsverzeichnis, bis hin zur Benennung eines externen Datenschutzbeauftragten bieten wir Ihnen einen Rundum-Datenschutz.
Datenschutz in kleinen -und mittleren Unternehmen und Betrieben
Nach dem Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) am 25.05.2018 wurde die Situationin den Unternehmen und Betrieben unüberschaubar. Wieviel Datenschutz muss ich betreiben, muss ich einen eigenen Datenschutzbeauftragten stellen und wie muss ich unsere Webseite umbauen, damit sie Datenschutzkonform ist. Wann brauchen sie einen Datenschutzbeauftragten?
Der §38 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sagt:…. soweit sie in der Regel mindestens zehn Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen.
Sollten bei Ihnen nur neun Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen sein, müssen Sie keinen Datenschutzbeauftragten bestellen.
Was nicht bedeutet, dass Sie den Datenschutz nicht einhalten müssen. Das Problem ist nur, Sie wissen nicht was Sie tun ist!
Was genau macht ein Datenschutzbeauftragter?
- Ein Datenschutzbeauftragter überprüft und begleitet alle notwendigen Aufgaben und Verfahren im Bereich des Datenschutzes und der Datensicherheit im Unternehmen.
- Er kontrolliert bzw. baut mit Ihnen zusammen ein Datenschutzkonzept auf.
- Daneben steht ein Datenschutzbeauftragter der Geschäftsleitung in allen datenschutzrechtlich relevanten Angelegenheiten beratend zur Seite.
- Er ist der Ansprechpartner für die Datenaufsichtsbehörden.
Als Datenschutzbeauftragter kann sowohl ein interner Mitarbeiter benannt als auch ein externer Dienstleister herangezogen werden. Der externe Dienstleister übernimmt dabei dieselben Aufgaben wie ein intern ernannter Datenschutzbeauftragter –mit dem Vorteil, dass er über die notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen zu dem zeitaufwändigen Thema Datenschutz verfügt.
Die Aufgaben im Überblick:
- Laufende Überprüfung des Datenschutzes
- Erstellung notwendiger Unterlagen
- Beratung der Geschäftsleitung
- Hinwirken auf optimierten Datenschutz
- Schulung und Sensibilisierung der Mitarbeiter
- Begleitung der Verfahren für Datensicherheit
- Informieren über aktuellen Entwicklungen
- Analyse neuer juristischer Urteile
- Hilfe bei Umsetzung bürokratischer Vorgaben
- Ansprechpartner der Behörde ein dynamisches Feld.
Die effiziente Lösung für Ihren Datenschutz
Intern einen Datenschutzbeauftragten zu ernennen, erscheint auf den ersten Blick die sinnvollste und kostengünstigste Lösung zu sein. Doch im Vergleich zur Dienstleistung eines professionellen externen Datenschutzbeauftragten ist das nur in den wenigsten Unternehmen wirklich die beste Alternative.
Zum einen verfügen intern ernannte Datenschutzbeauftragte häufig nicht über ein hinreichendes Fachwissen sowie die nötige juristische Expertise, um die Tätigkeit effizient und rechtssicher durchzuführen. Darunter können die Datensicherheit und die Effektivität des Datenschutzmanagements leiden.
Schulung-und Fortbildungszeiten sowie die Kosten hierfür würden das Unternehmen belasten.
Zum anderen müssen interne Datenschutzbeauftragte besonders in kleinen Unternehmen diese Tätigkeit in Teilzeit erledigen. Dies geht zu Lasten der Arbeitskraft des Mitarbeiters in seinem Fachgebiet und schadet in Konsequenz auch der Effektivität des Unternehmens.
Als externer Datenschutzbeauftragter übernehmen wir sämtliche gesetzlich vorgesehenen Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung und Umsetzung eines optimalen Datenschutzmanagements. Wir verfügen über die notwendige fachliche und juristischeErfahrung und Qualifikation im Datenschutz.
Wichtige Aufgabe im Unternehmen
Datenschutz und Datensicherheit gehören immer mehr zu den wichtigsten Aufgaben in Unternehmen. Ein gut strukturiertes und effizientes Datenschutzmanagement ist inzwischen selbst für kleine Unternehmen sehr wichtig.
Der Vorteil ist:
- Ein Datenschutzmanagement, dass auch der Überprüfung durch die Datenschutzaufsichtsbehörde standhält
- Keine hohen Strafen durch Verstöße gegen die DSGVO
- Keine Schadenersatzforderungen von Kunden
- Ein gutes Datenschutzmanagement kann zu Marketing zwecken benutz werden
Datenschutz erfordert Experten-Wissen
Das komplexe Thema Datenschutz erfordert juristische Expertise und viel Erfahrung auf dem Gebiet. Bislang fehlt es sogar an einer eindeutigen Rechtsprechung bezüglich der Umsetzung der DSGVO. Es bleibt ein dynamisches Feld.
Wir freuen uns
auf Ihren Kontakt:
Über dieses Kontaktformular setzen Sie sich ganz einfach und unkompliziert mit uns in Verbindung.
Ob Sie Fragen zu unseren Veranstaltungen oder zu unserem externen Datenschutz haben, wir freuen uns über Ihr Interesse und sind bemüht, auf Ihre Anfrage so schnell wie möglich zu Antworten.